AGB

Anmeldung

- Die Anmeldung kann übers Kontaktformular, E-Mail oder per Telefon erfolgen         

- Die Anmeldung läuft auf den Namen des Kindes (Begleitperson kann variieren, z.B. Vater oder Mutter).

- Nach definitiver Anmeldung ( mit Namen, Geburtsdatum des Kindes, Anschrift, Telefonnummer und e-mail-Adresse)

   und Anmeldeschluss erhalten Sie eine Bestätigung mit allen wichtigen Infos.

Kosten

- Die Kursgelder sind mittels Einzahlungsschein vor Antritt der ersten Lektion zu bezahlen,

   Konnte dies nicht erledigt werden, sind die Kurskosten bar bei der ersten Lektion zu begleichen.

- Hallenbadeintritte sind in den Kurskosten nicht inbegriffen.

Abmeldungen

 - Für kurzfristige Abmeldungen (spätestens 1 Woche vor Kursbeginn) ist der ganze Kursbetrag fällig.

- Bei Verhinderung der gesamten Kursteilnahme kann bis 2 Wochen vor Beginn der ersten Lektion

   das Kursgeld zurückerstattet werden (abzüglich 20.- Unkostenbeitrag).

Sicherheit

- bei  aqua-baby und family-Kurse ist Versicherung und Haftpflicht Sache der Teilnehmer.

   Die Kursleitung übernimmt keine Haftung für Unfälle.

   beim aqua-kids-Kurs sind für die Betreuung vor und nach der Schwimmlektion ausnahmslos die Begleitpersonen

   verantwortlich.

- Maximale Teilnehmerzahl pro Gruppe:

   8 Paare (Kind und Begleitperson).

   In den Kinderschwimmkursen 8 Kinder.

- bei aqua-baby und family-Kursen sind pro Lektion die Begleitpersonen mit nur je einem Kind zugelassen

- Über bereits vorhandene Krankheiten jeder Art muss die Kursleiterin zum Zeitpunkt der Anmeldung informiert werden.

- für Diebstahl oder Verlust kann Schwimmschule-Uschi nicht haftbar gemacht werden

Absenzen

- Es ist nicht möglich, eine versäumte Lektion nachzuholen.

- Bei Ausfall des Kindes kann nicht ein anderes Kind geschickt werden. (Kurse sind aufbauend und nicht übertragbar).

- Bei Krankheit der Begleitperson kann eine andere Person (z.B. Grossvater, Götti… mit dem Kind die Lektion besuchen).

   Dies sollte aber nicht ständig wechseln, da Kinder eine feste Bezugsperson brauchen.

- Die Begleitpersonen sind für das Ihnen anvertraute Kind vollumfänglich verantwortlich.

- Bei Krankheit oder Abwesenheit der Kursleiterin können die Lektionskosten zurückgefordert oder

   die Lektionen nachgeholt werden.

- Voraussichtliche krankheitsbedingte Absenzen, die mir vor Kursbestätigung gemeldet werden,

   werde ich nicht in Rechnung stellen. Ebenso werde ich kulant sein bei längerer Krankheitsabwesenheit.

   Sonstige verpasste Lektionen verfallen.

- Fällt der ganze Kurs durch Absenz der Kursleitung (oder Ersatzperson) oder mangels Hallenbad aus,

   besteht keinerlei Anspruch ausser auf Rückerstattung des Kursgeldes.

- Um Abmeldung bei Lektionsverhinderung wird gebeten.

Krankenkassenbeiträge

Einige Krankenkassen beteiligen sich an den Kurskosten fürs Baby-bzw. Kinderschwimmen.

Bitte klären Sie die Möglichkeiten mit Ihrer Kasse ab.

Die Anmeldebestätigung gilt auch als Kursbestätigung und ist in der Regel ausreichend.